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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Katzenpension „Das kleine Miezhaus“

 

1.Allgemeines

Die Katzenpension verpflichtet sich zu einer liebevollen, artgerechten Betreuung aller aufgenommenen Katzen. Der Tierhalter versichert, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und diese AGB durch in Anspruchnahme der Dienstleistung anzuerkennen.

2. Gesundheit & Aufnahmebedingungen

Die Katze mss bei der Aufnahme gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und parasitenfrei sein.

Die Katze muss bei Abgabe einen aktuellen Impfstatus besitzen (Katzenschnupfen, Katzenseuche; weitere Impfungen nach Empfehlungen des Tierarztes).

Die letzte Flohbehandlung darf nicht länger als 10 Tage zurückliegen. Der Tierhalter bestätigt verbindlich, dass die Katze flohfrei ist.

Stellt sich nach Abgabe heraus, dass die Katze dennoch Flöhe hat, und dies eindeutig erkennbar ist, behält sich die Katzenpension vor, diese Katze künftig nicht mehr aufzunehmen.

3. Erkrankungen vor oder während des Aufenthaltes

Der Tierhalter verpflichtet sich, alle bekannten Krankheiten oder Besonderheiten der Katze mitzuteilen.

Eine Haftung für bestehende oder sich entwickelnde Krankheiten wird nicht übernommen.

Erkrankt die Katze während des Aufenthaltes, erfolgt nach Einschätzung der Katzenpension ein Tierarztbesuch.

Die Kosten des Tierarztes trägt der Tierhalter und werden bei Abholung beglichen.

Für den Tierarztbesuch wird eine Aufwandsentschädigung von 20,-€ berechnet.

4. Hygiene & Sauberkeit

Die Katzenpension legt größten Wert auf Hygiene:

-Räume, Liegeplätze und Kontaktflächen werde regelmäßig gereinigt und  desinfiziert.

- Katzentoiletten werden je nach Bedarf, in der Regel  2 –3  Mal täglich, gereinigt.

- Trotz aller Maßnahmen kann keine Katzenpension jedoch niemals zu 100 % frei von Keimen, Bakterien oder Viren sein; eine Ansteckung kann daher nicht vollständig ausgeschlossen werden.

- Besonders empfindliche oder gestresste Katzen können anfälliger sein.

5. Verhalten & Sicherheit

Katzen dürfen während des Aufenthalts keine Halsbänder tragen ( Verletzungsgefahr beim Spielen und Klettern). Der Tierhalter entfernt das Halsband vor Abgabe.

Die Katzenpension haftet nicht für Verletzungen, die durch normales Spielverhalten oder Stresssituationen entstehen können.

Wird die Katze in eine Gruppe integriert, erfolgt dies nach Einschätzung der Betreuerin.

6. Haftung

Die Katzenpension haftet nicht für Schäden, Krankheiten oder Verluste, die durch falsche Angaben des Tierhalters entstehen.

Für mitgebrachte Gegenstände ( Körbe, Decken, Spielzeug etc.) wird keine Haftung übernommen.

Für Flöhe, Parasitenbefall, virale Infektionen oder stressbedingte Erkrankungen übernimmt die Katzenpension grundsätzlich keine Haftung.

 

7. Futter

Der Tierhalter kann eigenes Futter mitgeben.

Wird kein Futter mitgegeben, erhält die Katze das Futter der Pension.

Medikamente werden nur nach schriftlicher Anweisung verabreicht.

 

8. Stornierung  /  Nichtabholung

Eine Stornierung muss so früh wie möglich erfolgen.

Nichtabholung:

Wird die Katze nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, werden jeder zusätzliche Tag und jede zusätzlich benötigte Betreuung zum gültigen Tagespreis berechnet. Bleibt die Katze länger als 14 Tage ohne Abholung oder Rückmeldung, ist die Katzenpension berechtigt, die Katze  an ein Tierheim oder eine geeignete Stelle zu übergeben. Alle dadurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter

9. Katzenbetreuungsvertrag

Bei Abgabe der Katze wird ein Katzenbetreuungsvertrag vom Tierhalter ausgefüllt. Dieser 

10. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung  der Katzenpension.

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